Die Nationalparkverwaltung ist erleichtert über Verzicht auf Einsatz von Luftfahrzeugen
Konkrete Planungen für ein „Karrierecamp“ der Bundeswehr auf dem Brocken zur naturschutzrechtlichen Prüfung liegen weiterhin nicht vor.
Mit großer Erleichterung hatte die Nationalparkverwaltung Harz die ihr gegenüber formulierte Zusage der Bundeswehr aufgenommen, im Rahmen des geplanten „Karrierecamps“ auf dem Brocken auf den Einsatz von Luftfahrzeugen vollständig zu verzichten. Entgegen zwischenzeitlich anderslautender Aussagen war dieser nachweislich Teil der ursprünglichen Planung der Bundeswehr und unter anderem in den Gesprächen zwischen Bundeswehr, Landkreis Harz und Nationalparkverwaltung sowie im Schriftverkehr seitens der Bundeswehr gegenüber der Nationalparkverwaltung thematisiert worden. Nach Bekanntwerden dieses Vorhabens hatte die Nationalparkverwaltung entsprechend ihre erheblichen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Bedenken gegen die angekündigte Veranstaltung in diesem sensiblen Areal inmitten des Schutzgebietes deutlich gemacht.
Die Brockenkuppe ist Lebensraum, Ruhe- und Reproduktionsstätte seltener und bedrohter Arten, beispielsweise der gesetzlich besonders geschützten Ringdrossel sowie der streng geschützten Nord- und der Zweifarbfledermaus. Die Nationalparkverwaltung hat eine besondere, gesetzlich festgeschriebene Verantwortung für den Schutz und Erhalt solcher Arten, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren.
Zahlreiche besorgte Bürgerinnen und Bürger hatten sich in den vergangenen Wochen an die Schutzgebietsverwaltung gewandt und ihre Besorgnis und Empörung über die geplante Veranstaltung auf der Brockenkuppe zum Ausdruck gebracht. Gerade der im Raum stehende Einsatz von Luftfahrzeugen war wohl wesentlicher Anlass für den großen Zuspruch zu Petitionen gegen das Vorhaben. „Das zeigt, auch der Naturschutz steht in der Mitte der Gesellschaft“, sagt Dr. Roland Pietsch, Leiter des Nationalparks Harz.
Die Nationalparkverwaltung hat großes Verständnis für die unterschiedliche, teils kontroverse gesellschaftliche, geschichtliche und ethische Einordnung des Camps. Als für das Gebiet zuständige Schutzgebietsverwaltung obliegt ihr jedoch ausschließlich die naturschutzrechtliche Bewertung als Entscheidungsgrundlage zu einem Vorhaben. „Hierfür sind vollständige, klar formulierte und verbindliche Informationen zur Planung nötig, die im Rahmen eines formalen Verwaltungsverfahrens eingereicht und geprüft werden müssen. Diese liegen jedoch weiterhin nicht vor“, sagt Pietsch. Inzwischen liefe die Zeit, eine gesetzeskonforme Prüfung und Entscheidung darüber überhaupt noch vornehmen zu können, jedoch ab.
Grundsätzlich vertritt die Nationalparkverwaltung nach wie vor die Auffassung, dass es wesentlich besser geeignete Orte gibt, auch in der Nationalpark-Region, an denen die Werbung für die Bundeswehr nicht unvermeidlich in Konflikt mit dem Naturschutz tritt. Die Nationalparkverwaltung bittet die Bundeswehr somit abermals, eine der ihr oder dem Landkreis Harz vorgeschlagenen Alternativen zu nutzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nationalparks Harz unter www.nationalpark-harz.de
FOTO: Der Brocken mit seinem einzigartigen Klima ist wichtiger Lebensraum besonders geschützter Arten (Foto: Danilo Hartung)
Gemeinsam können wir mehr erreichen und den Nationalpark Harz als Naturraum schützen und erhalten.