Harzer Themen aus der Roten Mappe 2025 des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB) – ein kritischer Jahresbericht zur Situation der Heimatpflege in Niedersachsen

Harzer Themen aus der Roten Mappe 2025 des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB) – ein kritischer Jahresbericht zur Situation der Heimatpflege in Niedersachsen

Harzer Themen aus der Roten Mappe 2025 des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB) – ein kritischer Jahresbericht zur Situation der Heimatpflege in Niedersachsen

 

Defizite bei kommunalen Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen am Beispiel der Samtgemeinde Hattorf, Schwermetallgehalte im Blut der Harzer Bevölkerung auch in Bad Grund, illegale Deponie im Goslarer Stadtteil Fliegerhorst, Stadt Goslar – Welterbe zwischen Selbstaufgabe und Wirklichkeit

 

Auch in diesem Jahr sind in der Roten Mappe des NHB, die jüngst dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten überreicht wurde, wieder einige Themen mit Harzbezug enthalten.

 

Defizite bei kommunalen Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen am Beispiel der Samtgemeinde Hattorf

 

Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nach dem Naturschutzrecht verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Entsprechend der Wertigkeit der durch eine Bebauung beeinträchtigten Biotoptypen und der Verringerung ihrer Wertstufe durch den Eingriff werden Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. In Grünordnungsplänen sind die Ausgleichsflächen festgelegt, die die jeweilige Gemeinde im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Schutzgüter Naturhaushalt und Landschaftsbild anlegen muss. Dabei wird unterschieden zwischen Flächen, die innerhalb und außerhalb der Bebauungsgrenze angelegt werden müssen. In der Praxis aber zeigen sich in fast allen Kommunen Defizite. Der Niedersächsische Heimatbund hatte darauf bereits früher hingewiesen. Der hier geschilderte Fall Hattorf ist ein weiteres Beispiel für die Problematik. Er lässt sich leicht erkennbar auf dem frei zugänglichen Geoportal des Landkreises Göttingen über den Vergleich der Layer „Kompensationsflächen“ mit den Luftbildern nachvollziehen, welche Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt worden sind. In der Samtgemeinde Hattorf am Harz gehören die Grünordnungspläne zu alten Bebauungsplänen aus zwei Mitgliedsgemeinden aus den Jahren 1994, 1995 und 1999. In den drei vorliegenden Grünordnungsplänen sind u.a. Flächen außerhalb der Bebauungsgrenze beplant worden. Dabei handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerland, Grünland, Wegränder), die durch eine bestimmte Bepflanzung ökologisch aufgewertet werden sollen. Diese Bepflanzung ist als sogenannte “textliche Festsetzung” in den Grünordnungsplänen festgehalten. In den vorliegenden Grünordnungsplänen wurden dabei in erster Linie Obstbaumreihen, Streuobstwiesen und Feldgehölze geplant. Doch während die Bebauung längst steht, sind die festgelegten Kompensationsmaßnahmen bis heute praktisch nicht umgesetzt worden, wie unsere Stichprobenuntersuchungen ergeben haben. Im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 21 in Hattorf wurden 1995 6,56 ha außerhalb der Bebauungsplangrenze als Ausgleichsflächen festgesetzt. Davon wurden seit seiner Billigung durch den Gemeinderat 1995 bis heute lediglich 0,25 ha bepflanzt. Von zwölf textlichen Festsetzungen außerhalb der Bebauungsplangrenze wurde damit eine einzige umgesetzt. Im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 23 in Hattorf wurden 1999 3,78 ha außerhalb der Bebauungsplangrenze als Ausgleichsflächen festgesetzt. Davon wurden seit seiner Billigung durch den Gemeinderat 1995 bis heute lediglich 0,46 ha bepflanzt. Damit wurden von sechs textlichen Festsetzungen nur eine und diese nur auf einer von drei Teilflächen umgesetzt. Im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 9 im Ortsteil Wulften wurden 1994 3,88 ha außerhalb der Bebauungsplangrenze als Ausgleichsflächen festgesetzt. Davon wurden seit seiner Billigung durch den Gemeinderat 1995 bis heute lediglich 0,56 ha bepflanzt. Auf einer Teilfläche von 0,019 ha wurde eine Baumreihe gepflanzt. Da eine Pflanzung eines Feldgehölzes auf einer Fläche von 0,92 vertrocknet ist, muss diese Maßnahme komplett wiederholt werden. Damit wurde von neun textlichen Festsetzungen nur eine umgesetzt. Bis 2017 lag die Überwachung und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen beim Landkreis. Offensichtlich fand eine Überprüfung jedoch nicht statt. Seit 2017 ist mit Änderung des § 4c Baugesetzbuch jede Gemeinde für die Überwachung und Durchführung ihrer eigenen Kompensationsmaßnahmen zuständig. Wertvolle Kontakt- und Trittsteinbiotope sind, obwohl sie festgesetzt wurden, daher bis heute nicht entstanden. Der NHB fragt daher das Land Niedersachsen, wie es darauf hinwirken will, dass die Kommunalaufsicht, wie in ähnlich gelagerten Fällen, tätig wird und somit die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tatsächlich und zeitnah umgesetzt werden?

 

Schwermetallgehalte im Blut der Harzer Bevölkerung auch in Bad Grund

 

Als Folgewirkung der jahrtausendealten Bergbau- und Verhüttungsgeschichte sind der Harz und auch sein Vorland teilweise stark mit Schwermetallen belastet. 1978 gründete sich in Goslar-Oker eine „Interessengemeinschaft der Immissionsgeschädigten“, nachdem das Niedersächsische Sozialministerium Verzehrempfehlungen für Obst und Gemüse herausgegeben hatte. 1980 stellte das Bundesgesundheitsamt erhöhte Bleibelastungen im Blut von Kindern aus Oker fest. Umweltverbände sind bis heute vor Ort aktiv, weil die Schwermetallwerte weiterhin zu den höchsten im Land Niedersachsen gehören – auch im Blut von Kindern und Jugendlichen. Angeregt durch den BUND Westharz und aufgegriffen im Rahmen des Projekts Immissionsbeschwerden Oker-Harlingerode (PRIBOH) der Gewerbeaufsichtsverwaltung durch den Landkreis Goslar, wurde in den Jahren 2020 bis 2022 durch das Klinikum der Universität München ein umweltmedizinisches Gutachten an den Grundschulen in Oker und Harlingerode durchgeführt. Bei dieser sog. BLENCA-Studie wurde festgestellt, dass 48 % der untersuchten Schulkinder Blutbleigehalte oberhalb der für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten aktuellen Referenzwerte aufwiesen. Die Studie wurde öffentlich vorgestellt und umfassend diskutiert. Aufgrund der Ergebnisse wurde die Studie fortgesetzt. 2025 wurden die erweiterten Untersuchungsergebnisse vorgestellt. Für Blei im Blut gibt es keinen Grenzwert, weil das Metall gar nicht im Blut vorhanden sein sollte, da es schon in geringen Mengen negative Wirkungen auslöst. Blei wirkt u.a. kancerogen und schädigt das Zentralnervensystem sowie die Gehirnentwicklung bei jüngeren Kindern. Aus diesen Gründen gilt ein Minimierungsgebot. Da es keinen Grenzwert gibt, arbeitet man mit Referenzwerten. Sie liegen aktuell je nach Alter und Geschlecht zwischen 15 und 20 μg/l. Weniger bekannt ist, dass es auch im Landkreis Göttingen solche Belastungen gibt. Die Bergstadt Bad Grund ist die am höchsten mit Schwermetallen belastete Kommune im Landkreis Göttingen. Hier sind die Belastungen ebenfalls vorhanden, aber aktuell fehlt darüber die kritische Öffentlichkeit und daher das öffentliche Bewusstsein, insbesondere bei Neubürgern. So sind die Blutbleiwerte von Kindern im Raum Bad Grund teilweise erhöht. In den späten 1990er Jahren wurden durch das Gesundheitsamt des Altkreises Osterode am Harz Vollblutproben von 16 Kindern aus Bad Grund bis zum Alter von sechs Jahren auf Bleikonzentrationen untersucht. Bei sieben der Kinder im Alter zwischen drei bis sechs Jahren lag der Wert bei über 45 μg Blei pro Liter Vollblut. Sechs Kinder wohnten in Bad Grund und eins in Windhausen. Seitdem sind in Bad Grund keine Untersuchungen mehr vorgenommen worden. Der Niedersächsische Heimatbund fordert daher weitere Blutblei-Untersuchungen in der betroffenen Kommune im Landkreis Göttingen. Zudem wird angeregt zukünftig in allen Harzer Kommunen Blutblei-Untersuchungen durchzuführen, da aufgrund von Schwermetallbelastungen auch dort mit erhöhten Blutbleiwerten zu rechnen ist. Der NHB fragt die Landesregierung, welche weiteren Lösungsansätze es gibt.

 

Illegale Deponie im Goslarer Stadtteil Fliegerhorst

 

Seit 2018 wurden auf dem alten Deponiekörper der „Mergelgrube“ Fliegerhorst ca. 40.000 t belasteter Bodenaushub, der im rechtlichen Sinne Abfall ist, ohne jedwede Genehmigung abgelagert. Grundsätzlich ist eine zeitweilige Lagerung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für ein Jahr erlaubt, soweit dieses beantragt und genehmigt wurde. Eine Genehmigung dieser Art wurde aber nie beantragt. Der Goslarer Bauunternehmer Folkert Bruns hat das in der Goslarer Lokalpresse öffentlich als Fehler eingeräumt. Daraufhin hat das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig im März 2021 in einem Anhörungsverfahren angeordnet, bis 2021 ein Entsorgungskonzept vorzulegen und die gelagerten Abfälle vollständig zu entfernen und zu entsorgen. Bis heute liegt nach Auskunft der zuständigen Behörden nur ein „vorläufiges Entsorgungskonzept“ vor. Letztmalig wurde im Frühling 2024 eine überarbeitete aktuelle Fassung eines Entsorgungskonzepts eingereicht. Auch diese Version stellt jedoch immer noch kein vollständiges Konzept dar, anhand dessen die untere Bodenschutz- und Abfallbehörde des Landkreises Goslar eine abschließende Stellungnahme abgeben könnte. Vor Ort entsteht der Eindruck, dass diese Verzögerung eine gezielte Hinhaltetaktik des Investors ist, denn der verordnete Rückbau des illegal abgelagerten Abfalls dürfte erhebliche Kosten nach sich ziehen. Der Niedersächsische Heimatbund fordert nach vier langen Jahren des Wartens eine umgehende und zeitnahe Umsetzung der Anordnung des Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig vom März 2021, zumal der Bodenaushub auch das Grundwasser im unmittelbaren Umfeld der Förderbrunnen des Harzer Grauhofbrunnens bedroht. Das Land muss hier aufsichtlich tätig werden.

 

Stadt Goslar – Welterbe zwischen Selbstaufgabe und Wirklichkeit

 

In der ROTEN MAPPE 2023 hatte der NHB auf das Fehlen der von der UNESCO geforderten Managementpläne für die Harzer Welterbestätten hingewiesen. Das Land hatte darauf zustimmend geantwortet, „dass die Erstellung von Managementplänen für das Welterbe im Harz eine Aufgabe von großer Dringlichkeit ist. […] Es ist gleichzeitig der erklärte Wille der das Welterbe im Harz tragenden Institutionen, die Erstellung von Managementplänen voranzutreiben.“ In der ROTEN MAPPE 2024 lenkte der NHB den Blick auf die z.T. prekäre Lage vieler Bodendenkmale im Welterbe Harz und vernahm mit Freude, dass „die Erarbeitung des Managementplans im Jahr 2025 beginnen“ solle. Wie notwendig und dringlich nicht allein die Planung, sondern gerade die tatsächliche Umsetzung von Planungen ist, zeigt sich auch in der Welterbestadt Goslar mit ihrem umfangreichen und wertvollen Denkmalbestand. Zu beobachten ist seit langen Jahren, dass die Stadt Goslar ihre historische Altstadt nicht angemessen erhalten und entwickeln kann. Denn kontinuierlicher Verfall leerstehender bedeutender Baudenkmale, ein unzureichendes Verständnis für Erhalt und Pflege von Baudenkmalen in Hoch-, Tief- und Gartenbau und eine bislang unterlassene Erfassung von Bestand und Zustand der Altstadt Goslar als wichtiger Teil der Welterbestätte zeugen von den seit Jahren erkennbaren vergeblichen Bemühungen zu einem würdigen und lebenswerten Erhalt der Goslarer Altstadt im Welterbe Harz zum Teil in erheblich substanzbedrohender Dimension. Offenbar findet zudem ein leider unzureichender Diskurs zwischen der Bürgerschaft und den politisch Verantwortlichen statt. So haben eine wohl fehlende Wertschätzung der eigenen Bausubstanz und ein mangelndes Verständnis für deren außerordentliche Besonderheit zu einer negativen Besetzung des Wortes „Denkmalschutz‘‘ in Goslar geführt, der von vielen Gebäudeeigentümern nur noch als Belastung und Zumutung empfunden wird. Deutlich erkennbar ist eine abwehrende Haltung vieler Verantwortlicher, die die erkennbaren Probleme selbst nicht reflektieren können oder wollen. Die Abstimmung zum ersten Goslarer Bürgerbegehren im April 2024 zum Kaiserpfalzquartier verdeutlichte dies ebenso wie der Umgang mit eigentlich alltäglichen Themen des Denkmalschutzes. Was andernorts souverän und rechtskonform vertreten wird, diskutiert man in Goslar schon bei simplen Standardforderungen der Denkmalschutzbehörde undifferenziert öffentlich und ohne erkennbare Rückendeckung der Verwaltungsspitze in der bereitwilligen wie unkundigen örtlichen Presse. In anderen Harzstädten außerhalb Niedersachsens wie Wernigerode oder Quedlinburg hingegen haben effektive staatlich stützende Entwicklungsmaßnahmen nach jahrzehntelangem Verfall zu einer fachlich meist hervorragenden Sanierung der umfangreichen Denkmalsubstanz im Laufe von nur 15 – 20 Jahren geführt und in der Folge zu einem erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung beigetragen. In Goslar hingegen führten selbst Förderungen des Städtebaus und der Beseitigung von Hochwasserschäden oft zu z.T. zweifelhaften Ergebnissen, bei denen fraglich ist, ob die zur Seite stehenden Denkmalfachbehörden und externe Sachverständige ausreichend gehört worden waren. Historisch bedeutende städtische oder städtisch genutzte Gebäude werden für Tourismus und sonstige Veranstaltungen unter dem Label „Welterbe“ vermarktet und leiden dabei offensichtlich substanziell erheblich unter unsachgemäßer Nutzung sowie mangelnder sachgerechter Instandhaltung. Als prominenteste Beispiele mit ungehindert fortschreitenden Schäden an Gebäudehülle und Raumfassungen genannt

seien hier nur die Kaiserpfalz mit der Ulrichskapelle, der einst ‘‘berühmteste Herrschersitz des Heiligen Römischen Reichs‘‘ von nationaler und europäischer Bedeutung, und die Domvorhalle von 1150. Auch an weniger spektakulären, aber dennoch das Welterbe prägenden Objekten im Verantwortungsbereich der Stadt Goslar, wie z.B. dem barocken Pavillon in den Wallanlagen und dem Taubenhaus im Ulrichschen Garten, schreiten Schäden ungehindert fort. Mit großer Besorgnis kann man außerdem den langen Leerstand von vielen Gebäuden in Privateigentum wahrnehmen. Dieser betrifft in der Altstadt Gebäude verschiedener Bedeutung und Größe, aber insbesondere auch ikonische Gebäude rund um den Marktplatz und die Marktkirche. So steht die ehemaligen Ratsapotheke am Markt noch immer leer. Der bauliche Zustand bei den bestehenden Leerständen wird erkennbar schlechter und in weniger prominenten Lagen scheint die Stadt Goslar noch nicht einmal bei offenkundig zu ernsten substanziellen Folgen führendenden

Schäden wirksam einzugreifen, wie beispielsweise desolaten Dacheindeckungen. Parallel dazu gibt es Altstadtbereiche, in denen Unternehmer über die vergangenen Jahre Kulturdenkmale unsachgemäß sanierten oder in anderer Art denkmalunverträglich agieren konnten, ohne dass ernsthafte Konsequenzen folgten, geschweige denn dass ein Rückbau gefordert wurde. Jüngst so wieder am Teufelsturm geschehen, an dem ein tiefer und breiter Bereich des ansteigenden historischen Stadtwalls (Bau-, Garten- und Bodendenkmal) schlichtweg abgetragen wurde. Auf dem eigentlich denkmalgeschützten und als Teil der Stadtbefestigung welterberelevanten Wallplateau der Nachbargrundstücke wurden vom selben Unternehmer nicht lange zuvor ursprünglich als Gartenhaus deklarierte, heute frei vermarktete Ferienappartements und großflächig Parkplätze angelegt, deren Rechtmäßigkeit infrage zu stellen ist. Im Hinblick auf die fortschreitenden Missstände und die dadurch anzunehmende Überforderung fragt der NHB: Welche Möglichkeiten sieht das Land Niedersachsen mit seiner Fachaufsicht, die Stadt Goslar bei Erhalt und Pflege ihres umfangreichen und international beachteten Weltkulturerbes wirkungsvoll und dauerhaft zu unterstützen?

 

Weitere Details und die Antworten der Landesregierung siehe hier https://niedersaechsischer-heimatbund.de/publikationen/rote-mappe-weisse-mappe/

 

Mit freundlichem Glück Auf
Dr. Friedhart Knolle

Grummetwiese 16

38640 Goslar

Tel. 0170/22 09 174

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